§ 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) schreibt eine Belehrung für Personen vor,
- die in Küchen oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden oder
- die gewerbsmäßig Umgang mit bestimmten Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit den Lebensmitteln in Berührung kommen.
Die Belehrung erfolgt online bei der Hygieneakademie.